Teilrevision des VVG erlaubt individuelle Konsequenzen bei Prämienverzug

Mit der Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann es bei ausbleibenden Prämienzahlungen zu neuen Konsequenzen kommen. Die Neuerungen im VVG lässt dem Versicherer nun ein Wahlrecht zu, die Folgen bei ausbleibender Prämienzahlung zu wählen. Der Versicherer kann wählen, ob er den Vertrag weiterführen oder beenden will. Das Abwarten der zweimonatigen Frist des VVG ist nicht mehr nötig. Sofern der Versicherer den Prämienschuldner bei Nichtbezahlung nicht mahnt, bleibt er leistungspflichtig.

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