Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat eine Rahmenvereinbarung mit EMPIC über 5,7 Millionen CHF geschlossen.
Der Auftrag wird an die EMPIC GmbH gemäß Art. 21 Abs. 2 c BöB vergeben, da nur ihr Produkt EMPIC EAP die technischen und regulatorischen Vorgaben einer Luftfahrtbehörde vollumfänglich abdecken kann. Alle anderen Produkte haben nicht ansatzweise den gleichen Funktionsumfang und müssten, um nutzbar zu sein, in einem teuren, mehrjährigen Entwicklungs- und Konstruktionsprozess vorab in ihrer Funktion erweitert werden.