Übergangsregelung für elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben eine befristete Übergangsregelung zum Start der neuen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vereinbart. Die eAU soll demnach trotzdem am 1. Oktober starten – Arztpraxen, die noch nicht über die technischen Vorrausetzungen verfügen, sollen aber noch bis zum 31. Dezember 2021 mit dem alten Verfahren (dem gelben Schein) arbeiten können. Somit können alle Praxen, die bereits über die technischen Voraussetzungen verfügen, die eAU schon nutzen, bevor ab Januar 2022 das elektronische Rezept (E-Rezept) kommt. Trotz der gefundenen Übergangsregelung rät die KBV den Vertragsärzten sich zügig auf die Umstellung vorzubereiten und unter anderem auf jeden Fall einen KIM-Dienst zu bestellen, denn nur so können die Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermittelt werden.

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