Bundesrat will Verbreitung des elektronischen Patientendossiers förden

In seiner Sitzung am 11. August 2021 hat der Bundesrat mehrere Massnahmen vorgeschlagen um die Verbreitung und Nutzung der elektronischen Patientenakte (EPD) in der Schweiz gezielt zu fördern. Im Verlauf des Jahres 2021 soll die elektronische Patientenakte flächendeckend eingeführt werden und somit die Qualität der medizinischen Behandlungen gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert werden. Das EPD hat aber noch mit einigen Probleme zu kämpfen – die nachhaltige Finanzierung ist nicht ausreichend sichergestellt, die dezentrale Umsetzung und das komplexe Zertifizierungsverfahren erschweren die Umsetzung des Bundesgesetzes und durch die Gestaltung als Rahmengesetz sind nur wenige Zuständigkeiten geregelt. Die Nutzung des EPD ist derzeit nur im stationären Bereich verbindlich vorgeschrieben. Die Aufhebung der Freiwilligkeit im ambulanten Bereich soll zu einer weiteren Verbreitung führen. Andere Massnahmen sollen auch den Zugang und die Nutzung erleichtern. Der Bundesrat wird bis Ende Februar 2022 über das weitere Vorgehen entscheiden.

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