Kabinett beschliesst IT-Sicherheitsgesetz für kritische Infrastrukturen

Kritische Infrastrukturen, solche mit besonderer Bedeutung für das Gemeinwesen, müssen ab jetzt neue Anforderungen erfüllen. Das hat das Kabinett beschlossen, um effektiver gegen Hacker und Spione vorgehen zu können. Hersteller von Komponenten müssen zukünftig erklären, dass diese über keine technischen Eigenschaften verfügen, die missbräuchlich zur Sabotage, Spionage oder Terrorismus genutzt werden könnten. Zusätzlich soll ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen eingeführt werden. Das Bundesinnenministerium kann den Einsatz von Komponenten nicht vertrauenswürdiger Hersteller untersagen. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen.

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