Die BaFin erteilt der Sparkasse Ausnahmegenehmigung zur PSD2/XS2A

Nach einer Marktbewährungsphase von fast einem Jahr erteilte die BaFin Ende Dezember der PSD2-Schnittstelle der Sparkassen-Finanzgruppe die Ausnahmegenehmigung des Notfallmechanismus. Durch den Kunden legitimierte Dienstleister (Third Party Provider) können nun auf Grundlage der europäischen Zahlungsdienstrichtlinie auf Kontoinformationen zugreifen und Zahlungen auslösen. Dabei werden nur denjenigen Dienstleister den Zugriff gewährt, welche von der BaFin oder der jeweiligen nationalen Aufsicht lizenziert und von unabhängigen Stellen zertifiziert wurden.

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