Der internationale Datenverkehr ist für den globalen Handel von grosser Bedeutung. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt in der EU und regelt Rechte und Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten und sanktioniert Verstösse. Mit der DSGVO sollen Daten nicht ins Ausland übermittelt werden, wo möglicherweise andere Datenschutzbestimmungen gelten und so das geschaffene Datenschutzniveau untergraben werden könnte. Je nach Austrittsverhandlungen könnte Grossbritannien fortan wie jedes andere Drittland behandelt werden. Eine Möglichkeit, Daten an ein Drittland zu übermitteln, stellt ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission dar. Wenn ein angemessenes Datenschutzniveau besteht, könnte Grossbritannien eine solche Bewilligung erhalten.